Daniel Grünewald ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Tätigkeitsgebiet
Er berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen und verfügt über eine langjährige Expertise als Prozessanwalt und Verhandlungsbeistand.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der außergerichtlichen Beratung, Verhandlung und gerichtlichen Vertretung
- im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und
- in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
Werdegang
Publikationen (Auswahl)
- Bearbeiter, in: Hinweisgeberschutzgesetz: HinSchG Handkommentar, 2024, herausgegeben von Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M. (NOMOS Verlag);
- Fortlaufende Autorenstellung bei den Beck’schen Online-Formularen Arbeitsrecht (Verlag C.H. Beck), aktualisiert im Drei-Monats-Rhythmus;
- Grünewald/Schewiola, Neues zum Wegfall der Anpassungsprüfungspflicht bei regulierten Pensionskassen mit zweckgebundener Verwendung der Überschussbeteiligung, GmbH Rundschau 2022, R196 - R197;
- Grünewald/Schewiola, "Employer of Record" - Gestaltungsmittel für Auslandsbeschäftigung: Chancen und Risiken für deutsche Unternehmen, Arbeitsrechtsrechtsberater 2022, S. 272 ff.;
- Grünewald/Biermann, Rechtsmissbräuchliches Verhalten des Betriebsrats - Verteidigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers gegen unzulässige Koppelungsgeschäfte, Arbeitsrechtsberater 2021, S. 193 ff.;
- Grünewald/Schewiola, Der neue Auskunftsanspruch bei böswillig unterlassener Erzielung von Zwischenverdienst - Wie Arbeitgeber sich jetzt effektiver gegen Annahmeverzugslohnansprüche zur Wehr setzen können, Arbeitsrechtsberater 2020, S. 381 ff.;
- Grünewald/Schewiola, Arbeitszeiterfassung als arbeitsvertragliche Nebenpflicht, Besprechung des Urteils des Arbeitsgerichts Emden vom 20.02.2020 - 2 Ca 94/19, Arbeitsrechtsberater 2020, S. 139 f.;
- Grünewald/Richter, BAG: Fehlende Unterrichtung über Sozialplanprivilegierung des neuen Inhabers; Besprechung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 15.12.2016 - 8 AZR 612/15, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2017, S. 183 ff.